Formulare

 

Welches Formular muss ich wem zusenden:


(Alle Formulare können am PC ausgefüllt und nach dem Abspeichern direkt per E-Mail versendet werden. Die FFH akzeptiert elektronisch eingereichte Formulare und Dokumente ohne Unterschrift, sofern diese von einer bekannten E-Mail Adresse aus gesendet wurden.)

Ausstellungs-Anmeldungen

An den Unterzeichnungsberechtigten Ihres Clubs (gilt sowohl für In- als auch für Ausland-Ausstellungen):

     https://ffh.ch/ffh/images/Anmeldeformular_Ausstellungen.pdf

Email: ruthlangnueesch@gmail.com Ruth Lang, Kürzeweg 9, 4153 Reinach, 061 711 66 97 (Beantworter)


Gesuch um einen Zwingernamen

Bitte vergewissern sie sich auf der Webseite der FIFe, ob ihr gewünschter oder ein ähnlich klingender Name nicht schon vergeben ist: https://fifeweb.org/cats/cattery-names/ Das ausgefüllte Zwingernamen Antragsformular senden sie mit dem Zahlungsnachweis von CHF 120.- an die Adresse ihrer Sektion, welche dieses an die FFH weiterleitet.

Email: ruthlangnueesch@gmail.com Ruth Lang, Kürzeweg 9, 4153 Reinach, 061 711 66 97 (Beantworter)

   https://ffh.ch/ffh/images/Zwingernamen.pdf

FFH Kontoinformationen: Postcheck-Konto: 30-28242-0; IBAN: CH24 0900 0000 3002 8242 0;

BIC/SWIFT: POFICHBEXXX Begünstigter: Fédération Féline Helvétique, 5504 Othmarsingen


Deckbescheinigung

Ist der Deckkater im Eigentum des Züchters, ist eine Deckbescheinigung nicht notwendig. Bei Deckungen mit einem Kater von andern Züchtern ist die Bescheinigung des Deckkaterbesitzer mit dem Stammbaumantrag an ihre Sektion einzureichen. Bei erstmaliger Deckungen mit Katern, welche nicht bei der FFH registriert sind, muss eine Kopie des Stammbaumes des Kater mitgesendet werden.

   https://ffh.ch/ffh/images/Deckbescheinigung.pdf


Eintragungsgesuch im Stammbuch (Stammbaumantrag)

Auch dieses Formular füllen sie direkt am PC aus und speichern es ab. Vergessen Sie nicht die Mikrochip Nummer vom Vater und der Mutter der Babys einzutragen. Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie mit dem Zahlungsnachweis (CHF 40.- pro Stammbaum) an die zuständige Person Ihrer Sektion. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht notwendig, wenn die Formulare von Ihrer sowie auch von der E-Mailadresse Ihrer Sektion aus gesendet werden. Wenn der Deckkater auf Ihren Namen registriert ist, müssen Sie keine Deckbescheinigung ausfüllen. Ist der Vater der Babys bei der FFH noch nicht registriert, sondern in einem ausländischen oder freien Verein, so senden Sie eine Kopie seines Stammbaumes mit. Ist eines der Elterntiere bei der FFH noch nicht mit einem Zuchtattest ab dem Alter von 7 Monaten registriert, so müssen Sie dieses mitsenden. Sollten Testresultate von der seitens der FIFe obligatorischen Tests für gewisse Rassen beim LOH Sekretariat noch nicht registriert sein, legen Sie bitte Kopien der Testergebnisse bei.
Bitte senden Sie alle Dokumente gleichzeitig an Ihre Sektion und nie direkt oder als CC an die Adresse des Stammbuchsekretariats.

Änderungen, Korrekturen müssen mit einem neu ausgefüllten Antragsformular eingesendet werden.

Telefonische Meldungen können nicht bearbeitet werden.


Für zu spät beantragte Stammbäume werden folgende Bussengelder erhoben:

4 - 6 Monate nach Wurfdatum

Fr. 20.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren

6 - 12 Monate nach Wurfdatum

Fr. 50.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren

12 Monate & mehr nach Wurfdatum

Fr. 100.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren


   https://ffh.ch/ffh/images/Stammbucheintrag.pdf

   https://ffh.ch/ffh/images/Hinweis_Stammbuchantrag_de.pdf

FFH Kontoinformationen: Postcheck-Konto: 30-28242-0; IBAN: CH24 0900 0000 3002 8242 0;

BIC/SWIFT: POFICHBEXXX Begünstigter: Fédération Féline Helvétique, 5504 Othmarsingen



Übertragungsgesuch (Transfer)

Immer mit dem Stammbaumantrag. Wechselt eine Katze später den Besitzer oder die Stammbäume sind bereits ausgestellt, mit dem Originalstammbaum direkt an das Stammbuchsekretariat einzusenden.

Der Züchter ist nach wie vor verpflichtet, den neuen Besitzer mittels Transferformular der FFH zu melden.

   https://ffh.ch/ffh/images/Transfer.pdf


Obligatorische Untersuchungen Zuchtkatzen   (alle Zuchtkatzen)


Die Obligatorischen Untersuchungen für Zuchtkatzen betreffen alle Kater und Kätzinnen die zur Zucht eingesetzt werden. (Auch non FIFé Kater) Wir empfehlen euch, eure neuen Zuchtkatzen bereits bei der zweiten Impfung untersuchen zu lassen und die Bestätigung dann bereits einzuholen, dies erspart euch einen zusätzlichen Tierarzttermin. Das Formular ist spätestens dem ersten Stammbaumantrag beizulegen.


   https://ffh.ch/ffh/images/Obligatorische_Untersuchungen_Zuchtkatzen_de.pdf


Belastungseinstufung durch den Tierarzt    (für bestimmte Rassen)


Seit 1. Januar 2015 ist unter anderem der Art. 29 der Tierschutzverordnung des BLV in Kraft. Bitte lesen sie die beiden Dokumente BLV und Erläuterung zur Verordnung. Das Formular, Belastungseinstufung durch den Tierarzt, ist seitens der FFH fakultativ. Es wird aber empfohlen, vor allem bei Rassen mit extremeren Merkmalen, die Belastungseinstufungen durchführen zu lassen.


     https://ffh.ch/ffh/images/Belastungseinstufung-de.pdf


     https://ffh.ch/ffh/images/VerordnungBLV15_de.pdf


     https://ffh.ch/ffh/images/ErlVTierschutz_de.pdf



Züchterverzeichniseintrag


Tragen Sie Ihre Zucht in das Züchterverzeichnis des FFH ein. Der Eintrag ist kostenlos und fakultativ.


     https://ffh.ch/ffh/images/Zuchterverzeichniseintrag.pdf


Kaufvertrag


Dieser Kaufvertrag ist ausschliesslich nur für FFH-Züchter! Es wird dringenst empfohlen diesen zu verwenden.


     https://ffh.ch/ffh/images/Kaufvertrag_de.pdf


Beanstandung von Katzenkäufern


     https://ffh.ch/ffh/images/Katzenkauf-Beanstandung.pdf


Titeleintragungen, Meldung der Kastration oder Tod einer Katze

Solche Meldungen dürfen Sie direkt per Mail oder per Post an das Stammbuchsekretariat senden: loh@ffh.ch

Für Titel Registrierungen senden sie Kopien der Ausstellungs-Zertifikate per Mail eingescannt oder per Post ohne den Stammbaum direkt an das Stammbuchsekretariat. Sie erhalten eine Titel-Urkunde. Titelkokarden der FIFe müssen mit der Titeländerung der Katze beantragt werden. Nach Einzahlung der Gebühr (Fr. 15.- für Champion/Premior, Fr. 25.- für alle anderen) werden diese zugeschickt.

Ein neuer Stammbaum wird erst dann ausgestellt, wenn die Katze den höchsten Titel SC/SP erreicht hat. Deshalb dürfen Sie erst mit der Einreichung der CACS/CAPS den Original-Stammbaum einsenden.

Bei Stammbaumkorrekturen muss der zu ersetzende Stammbaum ebenfalls per Post eingesendet werden.


Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Zucht- und Registrierungsreglement , die Sie auf unserer Homepage oder über Ihren Club beziehen können. Für die WeiterIeitung, resp. Rücksendung der Dokumente, bitte immer ein frankiertes Kuvert beilegen.



Stammbuchsekretariat: 


Theres Habegger, Turnweg 40, 3427 Utzenstorf

Email: loh@ffh.ch



Nicht mehr benötigte Formulare:

Wurfmeldekarte

NEU: nicht mehr erforderlich ! (Früher innerhalb 3 Tagen nach der Geburt direkt an das Stammbuchsekretariat)  

Titeländerungen einer Katze

NEU:  Titeländerungen werden nicht mehr auf dem Stammbaum vermerkt. Daher nur noch die Kopien der Urkunden ohne den Original-Stammbaum einsenden an das Stammbuchsekretariat. Nach einem erreichten Titel besteht die Pflicht, die entsprechenden Zertifikate für die Titeländerung einzusenden, damit gewährleistet werden kann, dass ihre Katze für die nächste Ausstellung automatisch in der richtigen Klasse eingetragen ist.



Copyright by FFH Contact the FFH: A. Wittich (Präsident der FFH)

The FFH pedigree book as well as all cat shows are managed through i-Cats


FFH Kontoinformationen: Postcheck-Konto: 30-28242-0; IBAN: CH24 0900 0000 3002 8242 0;

BIC/SWIFT: POFICHBEXXX Begünstigter: Fédération Féline Helvétique, 5504 Othmarsingen