Neue Impfbestimmungen
Neue Impfbestimmungen
Neue Impfbestimmungen ab 1.1.14
Januar 2014
Wichtige Aenderung ab 1. Januar 2014 für Ausstellungsklassen 11 und 12
Das Mindestalter für das Ausstellen von Jungtieren wurde von 3 auf 4 Monate heraufgesetzt. Das bedeutet, dass die
Kittenklasse 12 neu 4-7 Monate umfasst und die
Jugendklasse 11 neu 7-10 Monate.
Dies geschah vor allem deswegen, weil 3 Monate alte Kitten noch nicht den vollen Impfschutz aufweisen können.
Link zum neuen Anmeldeformular:
Bitte beantragen Sie auch rechtzeitig die Stammbäume für ihre Jungtiere, sonst werden Strafgebühren seitens der FFH fällig:
4 - 6 Monate nach Wurfdatum Fr. 20.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren von 35 Fr., Fr. 50.- für 6-12 Monate Verzug, Fr. 100.- ab 1 Jahr Verzug
Wenn Sie Kitten zu einer Ausstellung anmelden und statt der Stammbaumnummer “beantragt” schreiben, kann die Anmeldung von der Sektion erst dann akzeptiert werden, wenn Frau Brügger der Stammbaumantrag auch wirklich erhalten hat (die Sektion muss nachfragen).
Aenderung der Impfbestimmungen ab
1. Januar 2014
Neu müssen alle Katzen gegen Katzenseuche (feline Panleukopenie) und Katzenschnupfen (felines Calici Virus und felines Herpes-Virus) geimpft sein und die erforderliche Nachimpfung muss wenigstens 15 Tage vor der Ausstellung erfolgt sein. Zudem muss die Katze über eine lückenlose Impfgeschichte verfügen. Andernfalls ist eine erneute Grundimmunisierung notwendig.
Erfolgte die Impfung weniger als 15 Tage vor der Ausstellung, muss die Katze bei der Tierarztkontrolle zurückgewiesen werden.
Für ausländische Aussteller gilt zusätzlich die Pflicht der Tollwutimpfung.
Sonntag, 30. März 2014